Wohlfahrtsläden auch während des Lockdown geöffnet
Altötting, 03.11.2020: Die von der AWO und dem BRK betriebenen fünf Wohlfahrtsläden im Landkreis Altötting bleiben auch während des Lockdown geöffnet. „Trotz COVID-19 und Lockdown sind wir auch im November, solange es keine neuen gesetzlichen Einschränkungen gibt, für unsere Kunden in den Wohlfahrtsläden da“, erklärt Bastian Höcketstaller, Leiter der BRK-Sozialwerkstatt. “Vor allem die Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln ist uns ein wichtiges Anliegen“, fährt er fort. Aber auch der Verkauf von gebrauchter Kleidung, Spielzeug, Deko-Artikel und Haushaltswaren gehe weiter. „Besonders schön ist es“, freut sich Höcketstaller, „dass die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer uns auch in dieser Zeit unterstützen und die Wohlfahrtsläden am Laufen halten!“
Zur Sicherheit der Kunden haben man – je nach Laden – den Verkauf von Lebensmitteln und Gebrauchtkleidung zeitlich getrennt, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Außerdem gelten in den Läden die üblichen Hygienevorschriften.
In den fünf Wohlfahrtsläden in Altötting, Burgkirchen, Neuötting, Töging und Garching können grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger Second-Hand-Waren einkaufen. Lediglich für Lebensmittel ist ein Berechtigungsausweis notwendig. Die aktuellen Öffnungszeiten der Wohlfahrtsläden sind unter www.kvaltoetting.brk.de/wfl zu finden.