Besuchsregeln in unseren Seniorenhäusern
Aufgrund der Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten derzeit in unseren Seniorehäusern in Altötting, Burghausen, Emmerting, Haiming, Neuötting und Tüßling folgende Regeln:
Nicht geimpfte und nicht genesene (Zeitraum der Infektion nicht länger als 6 Monate zurück) Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung über einen negativen Testnachweis verfügen (Schnelltest nicht älter als 24 Std., PCR Test nicht älter als 48 Std.). Bitte beachten Sie, dass die Testungen nicht mehr in der Einrichtung durchgeführt werden, sondern von Ihnen selbst organisiert werden müssen.
Die Nachweise über eine Impfung, eine nicht länger als 6 Monate zurückliegende Corona Infektion oder der Nachweis über einen negativen Covid 19 Test sind unaufgefordert auf dem jeweiligen Bereich dem Personal vorzuzeigen.
Weiterhin gilt:
1. Hände desinfizieren
2. Ausfüllen der Besucherdokumentation und Unterschreiben der Hygiene-Regeln
3. FFP2-Maskenpflicht und Verzehrverbot in der gesamten Einrichtung und 1,5 m Abstand
Im Haus ist der Kontakt mit anderen Bewohner weiterhin zu vermeiden, d.h. nicht in die Aufenthaltsräume oder Speiseräume gehen.