ACHTUNG: Neue Besuchsregelung ab Montag, 15.11.2021
Aufgrund der aktuellen Lage gelten ab 15.11.2021 neue Besuchsregeln:
Ab dem 15.11.2021 müssen BesucherInnen die nicht geimpft sind, einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Alle geimpften oder genesenen BesucherInnen sind aus Sicherheitsgründen gehalten, sich einem Corona-Schnelltest zu unterziehen (bitte Impf- oder Genesenen-Nachweis und Personalausweis mitbringen).
Für die PCR-Tests sind die BesucherInnen selbst verantwortlich. Die Schnelltests für Geimpte und Genesene werden in der jeweiligen Einrichtung durchgeführt (Dauer ca. 20 Min.). Dort wird dann auch die Besucherdokumentation vorgenommen und die Hygiene-Regeln unterschrieben (Händedesinfektion, FFP2-Maskenpflicht, 1,5 m Abstand).
Die Einrichtung darf nur bei einem negativen Testergebnis betreten werden. Bei einer positiven Testung sind wir verpflichtet das Gesundheitsamt zu informieren.
Um die Schnelltests personell abzusichern, gelten ab dem 15.11.2021 folgende Besuchszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag , Freitag, Sonntag: 13.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch, Samstag: 09:30 – 11:30 Uhr
Es gibt keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag.