Der Wunsch wird von Ihnen mit entsprechendem Vorlauf (gesundheitsbedingt unterschiedlich) bei der Koordinationsstelle des BRK-Kreisverbandes angemeldet. Das funktioniert über die Homepage, per Mail oder telefonisch.
Unsere Mitarbeiter besprechen den Wunsch dann mit Ihnen im Detail. Nach der ärztlichen Freigabe bespricht ein Gremium die Wunschanfrage und entscheidet über die Durchführung.
Bei einer Zusage durch das Führungsteam arbeitet unsere Koordinatorin bei der Planung eng mit Ihnen zusammen, damit die Erfüllung des Herzenswunsches ein besonderes Ereignis wird.
Wichtig ist eine gute Absprache zwischen den Ärzten und den Angehörigen. Bitte beachten Sie, dass eine ärztliche Schweigepflichtsentbindung zwingend notwendig ist.